Wieviel Freiheit bringt ein neues Hochschul-„Freiheits“-Gese
Im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Landesregierung heißt es:
„Wir werden die Autonomie und die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der nordrhein-westfälischen Hochschulen durch ein überarbeitetes Hochschulgesetz wiederherstellen. Hierzu werden wir das bestehende Hochschulgesetz im Sinne eines weiterentwickelten Hochschulfreiheitsgesetzes
Und weiter: „Zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen durch die Hochschulen werden wir jedoch auf die Einführung allgemeiner Studiengebühren verzichten. Stattdessen werden wir Studienbeiträge für Studierende aus Drittstaaten einführen und uns am „Baden-Württemberg-Modell“
Viele Studierende sind in Sorge, was das konkret für sie und die Abläufe an den Hochschulen in NRW bedeutet.
Zu befürchten ist eine Rolle rückwärts zur „unternehmerischen Hochschule“, die statt den Gesetzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers und den Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane den anonymen und angeblich objektiven „Gesetzen“ des Wettbewerbs auf dem Wissenschaftsmarkt unterstellt ist.
Der AStA lädt euch hierzu zu einem Vortrag und einer Diskussionsrunde mit Wolfgang Lieb ein. Lieb war Regierungssprecher und Leiter des Landespresse- und Informationsamtes und von 1996 bis 2000
Staatssekretär im Wissenschaftsministerium NRW.