04.07, 19:30 Uhr Hörsaal A 2
Mit Reinhard Houben & Rolf Albach
Wir möchten euch einladen, in Vorbereitung auf die Bundestagswahl im September, mit uns die Parteien und Politiker*innen genauer unter die Lupe zu nehmen.
Wir begrüßen dazu an einzelnen Abenden die Kölner Kandidat*innen von CDU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Jede*r Politker*in stellt sich zu Beginn des Abends den Fragen von KölnCampus und anschließend euren Nachfragen zu Hochschul- und Allgemeinpolitischen Themen.
Sei im Hörsaal mit dabei oder gucke es im Livestream auf Facebook.
Moderation:
Köln Campus
Veranstalter:
AStA der Universität zu Köln
-c/o Imke Ahlen-
Universitätsstr. 16
50937 Köln
Pressekontakt: 0170 4737123
Wir bitten die Vertreter*innen der Presse kurz am Eingang bescheid zu geben.
**Eintritt frei**
Einlass circa 20 Minuten vor Beginn der Veranstaltung.
Foto: Ansgar Koreng / Flickr.com / 2017
Zutrittsbedingungen:
-Gemäß § 6 Abs. 1 VersG, behalten wir uns vor Personen, die rechtsextremen Parteien (NPD, AfD, ProKöln, ProNRW oder ähnliches) oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
-Das Mitführen von großen Taschen ist nicht gestattet.
-Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist ausnahmslos Folge zu leisten. Werden Anordnungen missachtet, kann dies einen Verweis aus der Veranstaltungsstätte nach sich ziehen.
-Wir sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise in allen bekannten Medien zu Zwecken der Eigenwerbung und Berichterstattung über die Veranstaltung zu nutzen.
-Den Zutritt zur Veranstaltung verwehren wir insbesondere Personen unter Drogeneinfluss, einschließlich Alkohol.
In den Gebäuden der Universität zu Köln besteht Rauchverbot.
Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten.
Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Betreibers verstößt ist zu unterlassen, insbesondere:
-jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich –);
-das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art;
-das Mitnehmen von Tieren; Ausnahmen: Führhunde für Behinderte, Blindenhunde, Diensthunde;
-die Verunreinigung der Hallenbereiche oder des Freigeländes sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden;
-das Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards und vergleichbaren Fortbewegungsmitteln in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
-Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
-Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen
handelsübliche Taschenfeuerzeuge
-Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
-Fahnen oder Transparentstangen, die nicht aus Holz sind, die länger als 2m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist
-mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
-rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial