Neue Infos zu Anwesenheitspflichten


Hier stichpunktartig die wichtigsten Informationen zur aktuellen Regelung bezüglich der Anwesenheitspflichten:

– Die Anwesenheitspflichten sind nicht vollständig abgeschafft.

– Anwesenheitspflichten sind in folgenden Fällen zulässig: einer Exkursion, einem Sprachkurs, einem Praktikum, einer praktischen Übung oder einer vergleichbaren Lehrveranstaltung (vgl. § 64 Abs. 2a HG NRW).

– Nach § 84 Abs.1.1 sind alle Anwesenheitspflichten, die nicht zu diesen Fällen gehören, ab dem 1.10.2014 unzulässig.

– Die in der Begründung des Ministeriums erläuterten Regelungen, was eine „vergleichbare Lehrveranstaltung“ sei, wurde in der heutigen Sitzung der Kommission für Studium und Lehre sehr ausgiebig und kontrovers diskutiert. Eine vollständige juristische (!) Definition dieses Begriffs steht noch aus.

– In der Begründung des Ministeriums (ab S.287) ist aufgeführt, dass „nur im Falle von Seminaren, die auf eine Teilnahme von weniger als 20 bis 30 Studierenden angelegt sind und bei denen mit Blick auf diesen Umstand erst die tatsächlichen Voraussetzungen dafür bestehen, einen wissenschaftlichen Diskurs einzuüben, kann ausnahmsweise und bei Anlegung eines strengsten Maßstabes eine vergleichbare Lehrveranstaltung im Sinne des Absatzes 2a Halbsatz 2 vorliegen, wenn ohne Anwesenheitsobliegenheit das Lernziel nicht oder nur mit einem sehr erheblichen Mehraufwand erreicht werden könnte.“

– In den Fakultäten wird darüber diskutiert, welche Arten von Lehrveranstaltungen nun unter diese Regelung fallen und welche nicht.

– Wir haben uns bereits in einem Schreiben an die Dekanate gewandt und unseren Unmut über die aktuelle Unklarheit zum Ausdruck gebracht.

– Selbstverständlich wirken wir in den entsprechenden Gremien auf eine Umsetzung der Abschaffung der Anwesenheitspflichten, sowie sie in der Begründung zum Gesetz aufgeführt sind, hin.

– Wir möchten alle Studierenden dazu motivieren, mit den Lehrenden über die Umsetzung der Abschaffung der Anwesenheitspflichten unter Berücksichtigung der o.g. Regelung, zu diskutieren. Wendet Euch im Zweifel an die Dekanate, die Fachschaften oder an den AStA, um den Einzelfall zu ergründen.


21. Oktober 2014