Am vergangenen Donnerstag, wurde der AStA, in Person des 1. Vorsitzenden Jonas Thiele, zu einer Ausschusssitzung des Landtags NRW eingeladen. Hierbei ging es um die eine Einrichtung einer Personalvertretung an den Hochschulen im Land. Diese von der Landesregierung geplante Vertretung wird von der FDP abgelehnt, die deshalb einen Antrag gestellt hat, der vorsieht diese Personalvertretretung nicht einzuführen.
Eine Gegenposition verfasste der AStA der Universität zu Köln. Hier im Wortlaut:
„Durch den Antrag der FDP-Fraktion werden einige Fakten offengelegt die leider sehr häufig verdrängt werden. Daher ist der AStA der Uni Köln der FDP-Fraktion sehr dankbar, dass diese Fakten durch den Antrag in den Fokus gerückt werden. Die Schlussforderungen die im Antrag gezogen werden kann der AStA der Uni Köln jedoch nicht teilen.
Die FDP-Fraktion macht in ihrem Antrag zwei Dinge zu ihrem Ausgangspunkt die der AStA der Uni Köln kritisiert. Der eine ist die durchschnittlich sehr kurze Vertragsdauer von studentischen Hilfskräften (SHK), der andere die Selbst- und die Fremdwahrnehmung der Arbeitsverhältnisse, die SHK an den Hochschulen eingehen. Die FDP geht dabei davon aus, dass es nicht notwendig sei, dass sich SHK als Arbeitnehmer*innen wahr nehmen, da sie sich schließlich beruflich weiter qualifizieren.
Laut Wissenschaftsministerium sind die durchschnittlichen Vertragslaufzeiten etwa bei sechs Monaten. Darin sieht der AStA der Uni Köln bereits ein Problem. Dies zeigt, dass sich spätestens in den letzten Jahren vermehrt ein „Hire and Fire-Prinzip“ durchgesetzt hat. Statt auf langfristige Verträge wird häufig auf kurzen Arbeitszeiten bestanden. Nicht selten kommt es vor, dass Studierende für drei Monate eingestellt werden, in der Vorlesungsfreien Zeit entlassen um im nächsten Semester wieder beschäftigt zu werden.
Laut Deutschem Studentenwerk sind immer mehr Studierende darauf angewiesen neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. So kurzfristige Arbeitszeiten hindern viele Studierende eine Tätigkeit als SHK aufnehmen. Dies verhindert in diesem Fall die von der FDP-Fraktion gewünschte Qualifizierung für die berufliche Zukunft und benachteiligt die Studierenden die auf die Einkünfte in einem besonderen Maße angewiesen sind. Häufig nutzen die als SHK erworbenen Qualifikationen (z.B. Literaturrecherche), aber auch persönliche Kontakte zu Professor*innen, dem Studienerfolg, potentiell werden so bessere Abschlüsse erzielt. Durch den Ausschluss von auf die Einkünfte angewiesenen Studierenden durch die kurzen Vertragslaufzeiten werden soziale Ungleichgewichte und Karrieremöglichkeiten also weiter verschärft.
Trotz der Qualifizierungsmöglichkeiten für einen späteren Beruf dient die Tätigkeit als SHK in erster Linie dem Gelderwerb, eine Tatsache, die von der FDP-Fraktion scheinbar ignoriert wird. SHK sind Arbeitnehmer, im Gegensatz zu ehrenamtlichen Tätigkeiten oder der freiwilligen Weiteroder Zusatzqualifizierung entstehen daher für alle Beteiligten Rechte und Pflichten. Problematisch wird es allerdings, wenn eine oder beide Seiten diese vernachlässigen oder stillschweigend ignorieren. Dies geschieht häufig nicht unbedingt aus Boshaftigkeit sondern schlicht aus Unwissenheit. So berichten SHK dem AStA gegenüber häufig davon, dass Urlaubsregelungen oder Arbeitszeiten falsch ausgelegt werden, Verträge nicht rechtzeitig weiter geleitet werden, so dass zu spät Geld fließt und von anderen Problemen. Auch die Einstellungspraktiken sind dabei häufig sehr intransparent. Für alle offene Bewerbungsverfahren gibt es in vielen Fällen nicht. Persönliche Kontakte und die Bereitschaft sich größtmöglich ausbeuten zu lassen bestimmen also wer eingestellt wird und wer auf der Strecke bleibt.
Um diesen Problemen zu begegnen wird eine Interessensvertretung benötigt, die einerseits für Aufklärung und Informationen sorgen kann, andererseits aber auch die Einhaltung der Regeln beobachten und gegebenenfalls durchsetzen kann. Die FDP geht davon aus, dass SHK durch die Studierendenvertretungen bereits ausreichend vertreten würden.
Dies ist ein Trugschluss. Zwar sind SHK als Studierende durch die ASten ausreichend gegenüber den Hochschulen und der Öffentlichkeit vertreten, nicht aber in ihrer Position als Arbeitnehmer*innen.
Die Vertretung beruht laut Hochschulgesetz (§§ 53 bis 57) darin, die Interessen der Studierenden, und damit auch die der SHK,gegenüber dem Hochschulgesetz zu vertreten, im Hochschulgesetz ist jedoch nicht die Rede von einer Personalvertretung. Weitere im Hochschulgesetz angesprochene Aufgaben beziehen sich ebenfalls nicht auf die Funktion als Arbeitnehmer*innen.
Eine Möglichkeit, wie dies verändert werden könnte, wäre eine Änderung im Hochschulgesetz. Die Personalvertretungsfunktion könnte darin beispielsweise explizit den ASten zugesprochen werden. Problematisch wäre dies jedoch, da bei den Wahlen zu den Studierendenparlamenten dann eine starke Vermischung verschiedenster Themen stattfindet und sowohl SHK, als auch Nicht-SHK in die Wahl der Personalvertretung eingebunden wären. Dies wäre um einen nicht ganz treffenden Vergleich zu bemühen so, wenn alle Opelfahrer*innen den Opel-Personalrat mit wählen dürften.
Ein wichtiger Punkt, der außerdem gegen eine Vertretung durch die ASten spricht, ist die Funktion der ASten als Arbeitgeber*in. Viele ASten beschäftigen selber sowohl SHK als auch andere Angestellte und wären somit, in einer zumindest merkwürdigen Doppelrolle. Durch die Tätigkeit im AStA-Vorstand entwickelt sich automatisch über die Zeit eine gewisse „Arbeitgeber*innenmentalität“ heraus, durch die ASten den Interessen von SHK nicht unbedingt gerecht werden können.
Die Lösung kann für den AStA der Uni Köln also nur so aussehen, dass es zusätzliche Personalräte für SHK gibt. Diese könnten entweder unabhängig arbeiten, oder gemeinsam mit den bestehenden Personalräten der Wissenschaftlichen oder Nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Lösungen, wie SHK in diesem Rahmen sinnvoll vertreten werden müssten dann noch erarbeitet werden.
Wir hoffen, dass sowohl durch den Antrag der FDP, und vor allem durch den Diskurs zum Thema einige Missstände aufgedeckt werden können, so dass unter Einbezug aller Beteiligten Lösungen gefunden werden können. „Einbezug aller Beteiligten“ meint vor Allem auch SHK, die bisher keine Organisationsstruktur haben.
Die Einführung einer Vertretungsstruktur stellt jedoch nur den Beginn der Diskussion um gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne dar. Daher hängen wir dieser Stellungnahme ein Arbeitspapier des AStA der Uni Bielefeld an, welches von verschiedenen ASten von Fachhochschulen und Universitäten in Nordrhein-Westfalen unterstützt wird und auf weitere Fragen der Arbeitsbedingungen von SHK eingeht. Wir hoffen, dass diese Stellungnahme den Ausgangspunkt für Gesetzesänderungen liefern kann.
Mit freundlichen Grüßen
Für den AStA der Universität zu Köln
Jonas Thiele (Erster Vorsitzender)“
Auch der AStA der Uni Bielefeld hat eine Stellungnahme abgegeben. Beide Stellungnahmen hier nochmal als PDF zum Anschauen.