Presse: AStA fordert längere Auslauffristen für das klassische Lehramt und Härtefallklausel für Quereinsteiger


Bei der Umstellung der Lehramtstudiengänge auf Bachelor/Master reißt die Diskussion nicht ab. Die Auslaufordnung, die auf der letzten Senatssitzung der Universität zu Köln vorgestellt wurde, sieht äußerst knappe Auslauffristen für diejenigen Studierenden vor, die noch im klassischen Lehramtstudiengang studieren. Der AStA fordert nun, dass diese Fristen wenn nicht abgeschafft so doch wenigstens deutlich verlängert werden, da sonst mit massenhaften Exmatrikulationen in den nächsten Jahren zu rechnen sei.

Dazu Jonas Thiele, 1. AStA-Vorsitzender: „Es liegt im Ermessen der Universität, ob sie die Fristen verlängert. Mindestens bis zum Wintersemester 2017/2018 können über das Landesprüfungsamt Prüfungen in allen klassischen Lehramtstudiengängen abgewickelt werden. Doch auch darüber hinaus kann die Universität selbständig Prüfungen abnehmen, wie es ja bereits in vielen Bereichen geschieht. Das Gesetz erlaubt diese Möglichkeit, wie wir auch von unserem Anwalt bestätigt bekommen haben.“

Der AStA ist der Ansicht, dass ein solches Vorgehen für alle Beteiligten sinnvoller wäre. Zuspruch kommt auch von Professoren, die in einer übereilten Umstellung keinen Sinn sehen. Ähnlich wie es mit den Diplomstudiengängen seit Jahren praktiziert wird, sollte es auch im Lehramt problemlos möglich sein, alte und neue Studiengänge parallel laufen zu lassen. Der Verwaltungsaufwand sei so sicherlich geringer, als wenn zahlreiche von Exmatrikulation bedrohte Studierende die
Beratungsstellen aufsuchen müssten.

Zudem fordert der AStA eine Härtefallklausel für Uni-externe Bewerber in höhere Fachsemester der alten Lehramtstudiengänge. Bisher ist geplant, alle Bewerber von außerhalb der Universität abzulehnen, völlig unabhängig von der persönlichen Situation der Bewerber. Das führt zu teils dramatischen Problemen, wenn zum Beispiel familiäre Gründe zum Umzug nach Köln nötigen oder Bundesland-Wechsel eine zusätzliche Qualifikation erforderlich machen. Zahlreiche Betroffene wissen nicht weiter.

So Katharina Sass, 2. AStA-Vorsitzende: „Vor kurzem hatte ich eine Bewerberin in meiner Sprechstunde, die vor einem Jahr als Flüchtling aus dem Iran hier her gekommen ist. Das Landesprüfungsamt hat ihr Studium und ihre vierjährige Berufspraxis als Englischlehrerin nur teilweise anerkannt. Sie ist gezwungen, ein zweites Fach zu studieren, damit ihr Lehramtexamen vollkommen anerkannt wird. Dies wird ihr jetzt jedoch verwehrt, obwohl sie hochgradig motiviert ist. Andere Möglichkeiten gibt es nicht, denn auch an anderen Unis ist die Zulassung extrem restriktiv. Eine solche Behandlung von Menschen in sozialen Ausnahmesituationen ist völlig unakzeptabel.“

Alexander Suchomsky, Sozialreferent des AStA, schließt sich an: „Es ist bewundernswert, wenn Menschen in solchen persönlichen Umbruchsituationen trotz aller Schwierigkeiten ihr Studium in Köln beenden wollen. Umso ärgerlicher ist es, dass sie hier keine Unterstützung erfahren, sondern ohne genauere Prüfung der Umstände abgelehnt werden. Eine Härtefallklausel würde sicherstellen, dass in eindeutigen Ausnahmefällen eine Aufnahme ermöglicht wird.“


15. August 2011