Presse: AStA unterstützt Klage zur Offenlegung der Verträge zwischen Bayer und der Uniklinik


Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Köln unterstützt die eingereichte Klage der Coordination gegen Bayergefahren (CBG) zur Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität zu Köln und der Bayer Health Care AG beim Verwaltungsgericht Köln. Beide Vertragspartner weigern sich bislang die Verträge offenzulegen. AStA und CBG sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen das geltende Informationsfreiheitsgesetz. Diese Sichtweise wurde auch von dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW geteilt.

„Private Förderung, die einer Geheimhaltung unterliegt, gefährdet die freie Forschungsarbeit, unter anderem auch der Grundlagenforschung, der Uniklinik. Was für die Uniklinik gilt, ist auf die gesamte Universität übertragbar. Deswegen fordern wir die Offenlegung sämtlicher Drittmittelverträge an der Universität zu Köln.“ sagt Jonas Thiele 1. AStA Vorsitzender der Uni Köln.

„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur  Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen  Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können“, so Philipp Mimkes aus dem Vorstand der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG). Weiter: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen – zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“

Thomas Heise, Student der Gesundheitsökonomie und AStA-Referent, ergänzt hierzu: „In unserem universitären Studium wird vermittelt, dass Fragestellungen und Ergebnisse klinischer Studien durch Nichtveröffentlichung und Einfluss von Sponsoren negativ beeinflusst und verzerrt werden können. Dass nun bei der eigenen Uniklinik keine Aussage mehr darüber gemacht werden kann, ob alle Forschungsinhalte und -ergebnisse korrekt oder überhaupt publiziert werden, obwohl eine öffentliche Finanzierung dies garantieren sollte, ist unverständlich.“

Seitens der Uniklinik und der Universität gibt es bislang noch keine offizielle Stellungnahme zu der Klage.


19. Mai 2011