Rechtliche Vorgaben für Prüfungen, die über Videokonferenzsysteme durchgeführt oder überwacht werden
Der Einsatz von Videokonferenzsystemen zur Durchführung mündlicher Prüfungen ist zulässig. Darüber hinaus ist auch die Überwachung der Prüflinge während einer schriftlichen Prüfung (Klausur, Open-Book-Exam etc.) grundsätzlich möglich, wenn es kein geeigneteres milderes Mittel zur Vermeidung von Täuschungsversuchen gibt.
Bei der Verwendung eines Videokonferenzsystems kann der Prüfungsausschuss technische zulässige Vorgaben zur Verhinderung von Täuschung oder der Verwendung unzulässiger Hilfsmittel festlegen, wie z. B.:
- die ständige Sichtbarkeit des Gesichts des Prüflings,
- der Ausschluss eines virtuellen Hintergrundbildes,
- ein Schwenk über den Arbeitsbereich (Tischplatte) zu Beginn der Prüfung,
- die Ankündigung, während der Prüfung anlassbezogen weitere Schwenks zu fordern,
- bei begründetem Täuschungsverdacht, der zu nennen und zu dokumentieren ist, können auch Schwenks durch den Raum verlangt werden,
- die Aufforderung, Mikrophon und Ton eingeschaltet zu lassen, um Stummschaltung durch Moderator steuern zu lassen.
Unzulässig sind folgende Vorgaben:
- die Ausrichtung der Videokamera auf andere Bereiche als den Arbeitsplatz, z.B. die Zimmertür,
- den Einsatz mehrerer Kameras,
- ein anlassloses Abfilmen des ganzen Raumes anstatt eines Kameraschwenks nur über den unmittelbaren Arbeitsbereich.
- Eine Video-Aufzeichnung der Prüfung (durch Dozierende oder Studierende) auch zu Protokollzwecken – ist grundsätzlich nicht zulässig!
Darüber hinaus gilt:
Technische Störungen bei Online-Prüfungen oder Prüfungen per Videokonferenz, die die Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen nicht zu vertreten haben, gehen nicht zu ihren Lasten. Bei kleineren technischen Störungen wird die Prüfung unterbrochen und später fortgesetzt. Bei erheblichen Störungen wird die Prüfung abgebrochen und wiederholt (vgl. § 2 Abs. 5 des Rektoratsbeschlusses). Etwaige technische Störungen sind ebenfalls zu protokollieren.
Falls für eure Prüfung unzulässige Vorgaben kommuniziert wurden, könnt ihr unter diesem Formular die betroffenen Prüfungen ans AStA Referat für Lehre und Studium melden: