Für eine freie und friedliche Wissenschaft: Zivilklausel ins Hochschul-Gesetz


Der AStA der Universität zu Köln kritisiert die Angriffe auf Zivilklauseln in Hessen und Bayern. 

In Hessen hat die Landesregierung Pläne angeregt, bestehende Zivilklauseln zu überprüfen.1 In Bayern liegt ein Gesetzesentwurf zur “Förderung der Bundeswehr in Bayern“ vor, demzufolge Universitäten landesweit zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden sollen.2 Diese Vorhaben beschneiden nicht nur die Autonomie der Hochschulen, sondern stellen einen Versuch dar, die friedliche Bildung und Wissenschaft zu militarisieren.

Universitäten sind zivile Einrichtungen, die nicht nur Wissenschaft und Forschung vorantreiben, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer demokratischen und friedlichen Gesellschaft leisten. Auch aufgrund des jahrelangen Einsatzes der Studierenden hat sich die Universität zu Köln mit einer Zivilklausel der zivilen Forschung verpflichtet. Die jüngsten Angriffe auf Zivilklauseln in anderen Bundesländern zeigen aber, dass das nicht selbstverständlich ist.

Die freie und friedliche Wissenschaft muss nicht nur an unserer Uni, sondern landesweit gewährleistet werden. „Die Zivilklausel muss wieder ins nordrhein-westfälische Hochschulgesetz aufgenommen werden“, verlangt Politikreferent Tom Rademacher. Der AStA der Universität zu Köln fordert den Landesgesetzgeber auf, eine alle Hochschulen in NRW verpflichtende Zivilklausel im Rahmen der anstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes umzusetzen und auf diesem Wege die Universitäten auch in Zukunft als freie, friedliche und demokratische Institutionen zu erhalten.


1https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/zivilklauseln-an-hessischen-unis-bleiben-19623257.html

https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2024/02/Entwurf-Gesetz-zur-Foerderung-der-Bundeswehr.pdf

https://www.br.de/nachrichten/bayern/gesetzentwurf-bayerns-unis-sollen-militaer-unterstuetzen-muessen,UA6qMSI


AutorIn: Adrian Moser

10. August 2024