Stellungnahme des AStA zur Allgemeinverfügung des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 2. Juni 2021


Der AStA der Universität zu Köln steht dem Vorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen, den Hochschulen wieder weitestgehend zu erlauben, Präsenzlehre durchzuführen, kritisch gegenüber. Natürlich vermissen wir unsere Komiliton:innen und vermissen den lebendigen Campus. Doch bevor wir überhaupt über Öffnungen diskutieren können, muss die Landesregierung zwingend die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen! Der Allgemeine Studierendenausschuss fordert die Landesregierung auf, im Sinne der Planbarkeit für die Studierenden, aufgrund verschiedener logistischer Schwierigkeiten und aus Gründen des Gesundheitsschutzes, eine sinnvolle Strategie für Impfungen für Studierende und Testkapazitäten an Hochschulen und Universitäten zu schaffen. Weder Studierende noch Hochschulleitungen dürfen, wie so oft während der Pandemie geschehen, von der Landesregierung ins kalte Wasser geworfen werden, sondern müssen zwingend unterstützt werden!

Die stark zurückgehenden Zahlen der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in ganz Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln betrachten wir mit großer Freude. Wir sind glücklich, dass aufgrund dessen wieder mehr private Kontakte möglich sind und auch die Studierenden unserer und anderer Hochschulen wieder mehr Freiheiten in ihrer Freizeitgestaltung genießen und die sozialen und wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-bedingten Einschränkungen nachlassen.

Was die Lehre an der Universität angeht, halten wir die neu gefasste Verordnung für unzureichend ausgefertigt und verfrüht. Während die Landesregierung von einer schrittweisen Öffnung sprechen möchte, gibt die Verordnung eine beinahe schleusenartige Öffnung vor und verzichtet dabei sogar teilweise auf aus unserer Sicht zwingend notwendige Hygieneregeln. Die sofortige, vorschnelle und ungeregelte Umstellung von Lehrveranstaltungen auf das Präsenzformat – entsprechend unserer die ganze Pandemie über vertretenen Position – wird nur für Verwirrung und Unordnung sorgen. Und wenn die Landesregierung nicht zwingend nachbessert, werden wir in Kürze wieder bei hohen Inzidenzzahlen zurück in der digitalen Lehre landen.

Mehrere Gründe führen uns zu dieser Einschätzung:

Pandemiegeschehen

Wenn wir eine Lehre aus dem bisherigen Pandemieverlauf ziehen können, ist es folgende: Wo es zu Öffnungen kam, waren sie meist nur vorübergehend und mussten aufgrund des Infektionsgeschehens früher oder später wieder zurückgenommen werden. Die Allgemeinverfügung sieht für Präsenzveranstaltungen die Einhaltung von Hygieneregeln, Abstand und negative Schnelltests für Teilnehmer:innen vor. Allerdings bieten auch diese nur bis zu einem gewissen Maß Sicherheit. Bei niedrigen Inzidenzstufen können laut der Verfügung sogar grundlegendste Hygieneregeln wegfallen und auf Abstand und Masken verzichtet werden können. Durch den Regelfall, dass Studierende an einem Tag mehrere Veranstaltungen besuchen, wären durch nur eine einzige erkrankte Person binnen kurzer Zeit unzählbar viele andere Kurse betroffen. Dann wäre der Präsenzbetrieb wieder gefährdet und für ein Präsenzbetrieb für einige Wochen müsste nach bisherigen Erfahrungswerten dann wieder mit langen Schließungen bezahlt werden.

Fehlende logistische Voraussetzungen und mangelnde politische Unterstützung zum Aufbau tragfähiger Hygienekonzepte

Gelöst wäre diese Problematik, wenn die Studierendenschaft schon flächendeckend geimpft wäre. Hier sind die Quoten der vollständig Geimpften unter den Studierenden unserer Kenntnis nach aufgrund der geringen Priorisierung der Alters- und Berufsgruppen an den Hochschulen allerdings noch sehr gering. So bleiben kurzfristige Lösungen wie Antigen-Schnelltests: Um die Vorgaben aus der Allgemeinverordnung umzusetzen, müsste dafür allerdings eine Testlogistik aufgebaut werden, die dazu in der Lage ist, allein an unserer Universität Zehntausende Studierende mehrfach die Woche zu testen. Die Hochschule könnte dies nicht ohne Unterstützung aus der Politik bewältigen. Und an der fehlt es: Weder Bundes- noch Landespolitik haben es nicht geschafft, die Voraussetzungen für nachhaltige Öffnungen zu schaffen. So wird den Hochschulen etwa in der Testlogistik keine ausreichende Unterstützung zuteil.

Planbarkeit und Qualität der Lehre

Weiterhin sehen wir es als großes Problem, den Modus von Lehrveranstaltungen mitten im Semester von digital auf Präsenz umzustellen. In den vergangenen drei Semestern hat sich erfreulicherweise ein Großteil der Dozierenden darauf eingestellt, extra auf Digitalformate zugeschnittene Lehrveranstaltungen zu entwickeln. Zuweilen unterscheiden sich diese Formate in Aufbau und Durchführung von den Präsenzformaten, sodass eine Umstellung mitten in der Lehrveranstaltung zu einem „Bruch“ führt und Qualitätseinbußen in der Lehre folgen. Verstärkt wird dieses Problem, wenn dann aufgrund möglicherweise wieder steigender Infektionszahlen wiederum von Präsenz auf digital umgestellt werden muss und es so zu einem ständigen „Hin und Her“ kommt. Problematisch wird es auch, wenn Studierende am gleichen Tag sowohl Präsenz- und Digitalveranstaltungen haben. So ist zu erwarten, dass sie sich für erstere auf dem Campus einfinden und dann dort auch zur Teilnahme an Digitalveranstaltungen blieben werden. Das wirft weitere Fragen etwa danach auf, wie all diese Studierende dann gleichzeitig einen sicheren Lern- und Arbeitsplatz auf dem Campus finden und wie Großgruppenbildungen zwischen den Präsenzveranstaltungen auf dem Campus vermieden werden sollen.

Faktische „Präsenzpflicht“

Veranstaltungen in Präsenz zu verlegen, würde bedeuten, Studierende dazu zu drängen, zur Uni zu kommen, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Lernerfolge zu erzielen. Das ist ein großer Unterschied zu den eingangs erwähnten Lockerungen im privaten Bereich: Dort können Studierende eigenverantwortlich entscheiden, wie weit sie die durch die Bundes- und Landesregelungen geregelten zurückgewonnenen Freiheiten für private Treffen und Freizeitgestaltung nutzen wollen und wie sie mit der vom RKI nach wie vor als „hoch“ bezeichneten [2] Gefährungslage umgehen. Werden Uni-Veranstaltungen allerdings zurück ins Präsenzformat verlegt, sähen sich auch Studierende, die selbst zur Risikogruppe gehören, Kontakt zu Personen aus der Risikogruppe haben oder die aus sonstigen Gründen eher vorsichtig sind, genötigt, sich unfreiwillig dem bestehenden Risiko auszusetzen.

Planbarkeit des studentischen Alltags und Umfelds

Der AStA der Universität hat Kenntnis darüber, dass sich zahlreiche Studierende aufgrund der bisherigen Kommunikation der Universität und der Landesregierung darauf eingestellt haben, dass das gesamte Sommersemester als Digitalsemester stattfindet. Das bedeutet zum einen, dass Studierende der Universität zu Köln momentan in ganz Deutschland verteilt wohnen und ihren Alltag aus dem Homeoffice heraus bewältigen. Würde nun kurzfristig auf Präsenz umgestellt, wären die Studierenden gezwungen, sich auf dem sowieso schon überheizten Kölner Markt für studentischen Wohnraum von jetzt auf gleich eine Unterkunft zu suchen. Auch die Koordination des Studiums mit Nebenjobs, ehrenamtlichem Engagment etc. wurde auf Basis der Annahme eines kompletten Digitalsemesters vorgenommen und eine kurzfristige Umstellung würde zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Besonders enttäuscht sind wir darüber, dass die Landesregierung mit dieser Allgemeinverfügung – wie bei vielen anderen Corona-bezogenen Regelungen – sowohl die Organe der Studierendenschaften (wie ASten) als auch die Hochschulleitungen im Großen und Ganzen wieder komplett überrascht und bedauerlicherweise darauf verzichtet hat, die Expertise und Einschätzungen aus der Praxis von studentischen Vertreter:innen und Hochschulen einzuholen.


[1] abrufbar unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210602_av_hochschulen_ab_7.6.2021.pdf; zuletzt geprüft am 11.06.2021

[2] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html; zuletzt geprüft am 09.06.2021


AutorIn: Julius Fiedler

11. Juni 2021