Stellungnahme des AStA zum Epidemiengesetz und zur Corona-Epidemie-Hochschulverordnung


Stellungnahme des AStA zum Epidemiengesetz und zur Corona-Epidemie-Hochschulverordnung


Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität zu Köln nimmt zur Kenntnis, dass der Landtag NRW am 14.04.2020 das Epidemiegesetz beschlossen hat. Zentrale Forderungen der Studierendenschaft, nachzulesen z.B. im offenen Brief des LAT, welcher auch vom AStA der Universität zu Köln unterzeichnet wurde, wurden trotz mehrerer Änderungsanträge leider nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus kritisieren wir die fehlende Einbeziehung der Studierendenschaften, vertreten durch das Landes-ASten-Treffen NRW, in den Gesetzesprozess. Besonders die Möglichkeiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft per Verordnung bis zu elf Artikel des Hochschulgesetzes zu ändern und dabei weder den Landtag NRW, noch die Hochschulen einzubeziehen, stößt bei uns auf Kritik und unterwandert den demokratischen Prozess.

Darüber hinaus nimmt der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität zu Köln die heute veröffentlichte Corona-Epidemie-Hochschulverordnung von Frau Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen vom 15.04.2020 zur Kenntnis. Zwar begrüßt der AStA die Bemühungen der Landesregierung die Herausforderungen im Bezug auf die Covid-19 Pandemie für die Hochschulen und Studierendenschaften anzugehen, jedoch kritisieren wir die fehlende Einbeziehung der Studierendenschaft in den Entstehungsprozess und die tiefen Eingriffe in das Hochschulgesetz, welche in den Augen des AStA unverhältnismäßig sind.

Explizit widersprechen wir den in Paragraph 3 getroffenen Maßnahmen zur Verschiebung von Uni- und Gremienwahlen durch das Rektorat. Hier bemängeln wir die fehlende demokratische Legitimation einer solchen, gravierenden Entscheidung und die fehlende Einbeziehung der Studierendenschaft, die in entsprechenden Gremien ebenfalls stimmberechtigt sind. Analoges gilt auch für Paragraph 4 der Verordnung, mit besonderem Fokus auf Abschnitt 1. Wir kritisieren hier explizit die Möglichkeit des Studierendenausschusses Wahlen der Studierendenschaft verschieben zu können. Mit Blick auf Paragraph 5 der Verordnung ist es in unseren Augen nicht notwendig dem AStA die Kompetenzen über die Verschiebung der Wahl zum Studierendenparlaments zu überlassen. Dies sollten die entsprechenden Gremien selbst treffen können. Die Exekutive sollte keine Macht über die kontrollierende Legislative erhalten.

Wir begrüßen Paragraph 5 der Verordnung, welcher Verfahrensgrundsätze und Beschlüsse von Gremien regelt und freuen uns über die Rechtssicherheit bei Entscheidungen des AStA. Auch loben wir an dieser Stelle die explizite Erwähnung “elektronischer Kommunikation”. Nach Meinung des AStA hätte dieser Paragraph alleine ausgereicht, um die weiteren Probleme von den universitären Gremien aus angehen zu können.

Selbstverständlich steht die verfasste Studierendenschaft zu Ihrer Verfügung, um den Herausforderungen dieser schwierigen Zeit zu begegnen.

Weitere Anmerkungen:
„Epidemiegesetz“: Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie

„Corona-Epidemie-Hochschulverordnung“: Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen


17. April 2020