Liebe Studierende,
vor einigen Wochen wurde bekannt, dass zum Sommersemester 2018 der Beitrag für das Semesterticket steigt dies aber nicht in die Beitragsordnung der Studierendenschaft übernommen wurde. Auf Grundlage dieser Beitragsordnung erhebt die Studierendenschaft von uns allen die Gelder um unter Anderem das Semesterticket zu bezahlen.
Der AStA hat deshalb sich schon Mitte Januar dazu geäußert und die Problematik benannt: http://www.asta.uni- koeln.de/2018/01/19/ erklaerung-des-asta-zu-einer- fehlerhaften-beitragsordnung- der-studierendenschaft/
Am vergangenem Freitag hat das Studierendenparlament getagt und eine Änderung der Beitragsordnung beschlossen. So soll es auch eine einmalige Sondererhebung geben. Da die Universität keine Unterscheidung bei der Erhebung der Semesterbeiträge machen kann, wird der AStA allen Studierenden, die ihr Studium im kommenden Wintersemester aufnehmen bzw. nicht im Sommersemester 2018 eingeschrieben waren, die Möglichkeit bieten, sich den Betrag erstatten zu lassen.
Dadurch wird sichergestellt, dass nur Studierende von der Sondererhebung betroffen sind, die auch das Semesterticket im Sommersemester 2018 genutzt haben.
Und um Missverständnissen vorzubeugen: Damit zahlen wir Studierenden die reguläre Erhöhung des Semestertickets einfach nur ein Semester später.