Pressemitteilung: Novelle des Hochschulgesetzes – Zurück in die Vergangenheit


Novelle des Hochschulgesetzes – Zurück in die Vergangenheit
AStA der Uni Köln befürchtet mit neuem Hochschulgesetz die Rückkehr zu einer falschen Freiheit

Köln, 31.01.2018: Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität zu Köln (AStA) ist entsetzt von den gestern vorgestellten Eckpunkten zur Novellierung des Hochschulgesetzes durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW. Nach den gestern veröffentlichten Eckpunkten ist geplant, dass Anwesenheitspflichten wieder eingeführt werden, die demokratische Mitbestimmung an den Hochschulen eingeschränkt und die Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte ersatzlos gestrichen wird.

Hierzu äußert sich Imke Ahlen, 1. AStA-Vorsitzende: „Wir sind fassungslos über die geplante Verschlimmerung des Hochschulgesetzes. Anscheinend soll es einfach wieder wie bei der letzten schwarz-gelben Landesregierung von vor zehn Jahren aussehen. Gerade die großen Fortschritte des Hochschulzukunftsgesetzes, die durch die Studierenden erkämpft wurden, sollen wieder abgeschafft werden. Zum Beispiel dadurch, dass es künftig wieder Anwesenheitspflichten geben soll.“

Die Abschaffung der Anwesenheitspflichten war dringend nötig, um einerseits den Studierenden mehr Verantwortung für ihr Studium zu übertragen und andererseits den Studierenden, die einem Nebenjob nachgehen oder Kinder großziehen bzw. Verwandte pflegen müssen, mehr Freiräume zu ermöglichen.

Deutliche Kritik übt die Vorsitzende auch an den Darstellungen der Ministerin zu ihrem Kontakt mit Studierendenvertretungen: „Angeblich hat die Ministerin schon mit einigen ASten telefoniert und viele Mails erhalten. Das überrascht uns nicht -wir mussten zahlreiche Mails schreiben, um überhaupt eine Antwort und ein Telefonat zu erreichen. In diesem Telefonat kamen wir kaum zu Wort, stattdessen jammerte die Ministerin über ihr aktuelles Arbeitspensum und offenbarte eklatante Wissenslücken über die aktuelle Hochschulgesetzgebung, die wir dann auffüllen mussten. Sie versprach zudem damals telefonisch, dass sie zu einem gemeinsamen Treffen des Landes-ASten-Treffen käme, um sich mit den Studierendenvertretungen in NRW auszutauschen. Dem ist sie bis heute nicht nachgekommen.“

Dario Georg, 2. AStA-Vorsitzender, ergänzt: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Ministerin gerade in Zeiten des erstarkenden Rechtspopulismus die Demokratie und Mitbestimmung an den Hochschulen einschränken will – etwa durch die geplante Einschränkung der Mitbestimmung der nicht-professoralen Mitglieder im Senat. Es ist blanker Hohn, dass gleichzeitig auch noch die Verpflichtung gestrichen wird, die Interessen dieser Mitglieder zu berücksichtigen. Die Ministerin stellt mit diesen Eckpunkten unter Beweis, dass sie vom Innenleben einer Hochschule und den dort stattfindenden Prozessen keine Ahnung hat. Dass über die Anwesenheitspflicht in Zukunft die Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden vor Ort entscheiden soll, im gleichen Zug aber auch der Studienbeirat, in dem  diese Themen behandelt worden sind und in dem Lehrende und Lernende gleichberechtigt abstimmen durften, wieder abgeschafft werden, können die Professor*innen in Zukunft wieder mit eigener Mehrheit sämtliche Vorhaben gegen den Willen der Studierenden durchdrücken.“

Ähnlich verhält es sich mit der Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte, welche erst vor drei Jahren im Hochschulgesetz verankert worden sind. Sie übernehmen Aufgaben, die sonst ein Personalrat erfüllt – nämlich die Vertretung der studentischen Hilfskräfte an der Hochschule. An der Universität zu Köln besteht diese Vertretung aus sechs Personen, dem sogenannten SHK-Rat.

Hierzu sagt Lena Snelting, die Politikreferentin des AStA: „Bis die erste Wahl dieser Vertretung durchgeführt wurde hat es zwar lange gedauert, aber nach ein paar Monaten konnte sich dann der neue SHK-Rat konstituieren und seine Arbeit endlich aufnehmen. Der SHK-Rat arbeitet also noch nicht lange und konnte sich somit noch nicht vollständig etablieren und Erfahrungen sammeln. Nun will die Landesregierung den SHK-Rat schon wieder abschaffen – obwohl das Gremium erst seit relativ kurzer Zeit arbeitet. Die Begründung liest sich wie ein schlechter Witz: laut Eckpunktepapier soll der SHK-Rat ein Fremdkörper in der Interessenwahrnehmung der Personalvertretung sein. Das ist aus unserer Sicht völlig unverständlich, da studentische Hilfskräfte nicht durch die Personalräte der Universität vertreten werden bzw. vertreten werden können. Wenn der Landesregierung das wirklich so wichtig wäre, könnte sie ja auch einfach das andere Gesetz ändern.“

„Die schwarz-gelbe Landesregierung möchte anscheinend wieder ein studierendenfeindliches Hochschulgesetz, bei dem alle Macht vom Rektorat ausgeht. Die studentischen Hilfskräfte dürfen sich in Zukunft nicht mehr organisieren, die Studierenden müssen wieder ihre Zeit absitzen und Nicht-EU-Ausländer*innen sollen dann dafür auch noch Studiengebühren zahlen. Die Studiengebühren stehen zwar jetzt noch nicht im Entwurf, sollen aber bald nachgeliefert werden. Wir fordern die Ministerin Pfeiffer-Poensgen auf, diese und weitere Rückschritte in der Hochschulpolitik sofort zu stoppen“ schließt Imke Ahlen ab.


AutorIn: Florian Puttkamer

31. Januar 2018