Bundesverfassungsgericht entwertet Abitur – zumindest für Medizin
AStA der Uni Köln befürchtet auch in weiteren Studiengängen Eignungsprüfungen
Köln, 19.12.2017: Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität zu Köln (AStA) zeigt sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschrocken. Das Gericht gelangte zur Auffassung, dass für Medizin ein neues Auswahlverfahren entwickelt werden muss. Damit wird das Abitur als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung entwertet, wenn im Anschluss noch eine Eignungsprüfung für Medizin erbracht werden muss. Der AStA befürchtet, dass auch andere Fächer demnächst ähnliche Verfahren einführen.
Hierzu äußert sich die 1. AStA-Vorsitzende Imke Ahlen: „Bei der Einführung des Numerus Clausus hat das Bundesverfassungsgericht 1972 geurteilt, dass dieser vorübergehend zulässig ist – aber nur bei Kapazitätsengpässen. Gleichzeitig hat es aber auch geurteilt, dass die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung – also das Abitur – ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium ist. Und zwar für jedes Studium.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 18. Juli 1972 grundsätzlich zu Zugangsregelungen an Hochschulen geurteilt. Das Urteil ist heute auch bekannt als „Numerus-Clausus-Urteil“. Darin geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass aus Artikel 12 Grundgesetz, der Freiheit der Berufswahl, in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium folgt.
„Mit dem heutigen Urteil wird die freie Berufswahl erheblich eingeschränkt. Zudem wird das Abitur entwertet, da nun für Medizin eine neue zusätzliche Eignungsprüfung zur Voraussetzung wird. Somit wird das eigentliche Problem, dass es zu wenige Studienplätze gibt, schlichtweg ignoriert.
Wir befürchten, dass nun Tür und Tor für andere Studiengänge geöffnet werden, die eine solche Eignungsprüfung nun ebenfalls verlangen und einführen könnten. Dies würde dazu führen, dass das Abitur noch weiter an Stellenwert verliert. Häufig wird gesagt, dass das Abitur nichts mehr Wert sei und es viel zu viele gute Abiturnoten gibt. Dies wird man aber nicht dadurch lösen, dass man nach dem Abitur noch eine Art zweites Abitur machen muss um dann erst studieren zu können.
Es ist seit Jahren bekannt, dass sich im Bereich der Medizin-Studiengänge etwas ändern musste. Dass Studieninteressierte auf einen Platz fast ein Jahrzehnt warten müssen, war schon immer ein Unding. Hier müssen von Bund und Länder aber dringend die Kapazitäten erhöht werden, anstatt lediglich zusätzliche Eignungsprüfungen durchzuführen.“ schließt Imke Ahlen ab.