-> Diese Info ist vor allem für Studierende der Philosophischen Fakultät relevant
Der Senat beschäftigte sich am Mittwoch, 31.08.2016, mit den Themen Wechselfristen und Latinumspflichten im Lehramt.
Bei den Wechselfristen war Rektor Freimuth in vielen Belangen auf Seite der Studierenden. So machte er folgende Zugeständnisse:
1. Es dürfen bei einem Wechsel keine Credit Points verloren gehen.
2. Es dürfen keine Prüfungen nachgeholt werden müssen.
3. Die Gewichtung der Noten dürfen sich nicht gravierend verändern dürfen.
4. Einzelfälle, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, können sich einer Einzelfallberatung unterziehen.
Letzten Endes befürwortete der Senat eine Frist zum 30.09.2017, mit den oben genannten Zugeständnissen an die Studierenden. Studierende, die sich benachteiligt fühlen oder die meinen, dass die oben genannten Zugeständnisse nicht erfüllt werden, können ihren Wechsel beim Prüfungsausschuss prüfen lassen; Im Falle einer Benachteiligung können die Nachteile dort ausgeräumt werden.
Die Latinumspflicht, insbesondere für das Lehramt Englisch, wurde kontrovers diskutiert. Rektor Freimuth war auch hier eher auf Seiten der Studierenden. Da man sich im Senat nicht einig werden konnte, wurde der Punkt vertagt. Dekan Grohé der philosophischen Fakultät soll sich vor der nächsten Senatssitzung mit anderen Universitäten in Verbindung setzen und herausfinden, warum andere Universitäten das Latinum als nicht notwendig erachten und dies dann berichten. Auf dieser Grundlage soll dann auf der nächsten Senatssitzung abschließend über die Latinumspflichten abgestimmt werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung gelten weiterhin die alten Regelungen.