"Unverantwortlich und bedauerlich" – Studierende kritisieren Landesregierung


Pressemitteilung:
Köln, den 25.06.2015

Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität zu Köln (AStA) kritisiert den Entwurf zum Lehrerausbildungsgesetz (LABG) des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sollen nur wenige Änderungen am Gesetz vorgenommen werden. Der Entwurf sieht jedoch kaum Verbesserungen für die Studierenden vor. Die Studierenden der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) 2003 werden weiter vor die bestehenden Fristen gestellt.

Der 1.AStA-Vorsitzende Jakob Köhne kritisierte: „Das Ministerium ignoriert die landesweiten Probleme. Rund 13.000 Lehramtsstudierende sind von den Auslauffristen 2016 und 2017 betroffen. Wir haben dem Ministerium die Probleme mehrfach geschildert. Es ist unverantwortlich und bedauerlich, dass der Entwurf weiter derart restriktiv ist.“ Eine vorgesehene Härtefallregelung bemängelte Köhne ebenfalls: „Diese Regelung kann nahezu niemand in Anspruch nehmen. Das Ministerium hat völlig falsche Vorstellungen von typischem Studierverhalten. Nur wer sich in der Vergangenheit beurlauben ließ, soll auf eine Verlängerung hoffen können. Da die meisten jedoch um die knappen Fristen wussten, ließen sie sich eben nicht beurlauben und studierten weiter. Dass den Studierenden dies nun zur Last gelegt wird, ist grotesk“, so Köhne.

Auch andere vorgesehene Regelungen im Gesetzesentwurf sind für den AStA unzureichend. Die Sprachanforderungen wie das Latinum werden nicht abgeschafft, sondern vom Ministerium auf die Hochschulen verlagert. Das im Masterstudium eingeführte Praxissemester soll nach wie vor unbezahlt bleiben und ein Anspruch auf einen an das Bachelorstudium folgenden Masterplatz ist ebenfalls immer noch nicht vorgesehen.

„Die geplanten Veränderungen werden kaum spürbar sein. Die Sprachanforderungen werden zwar formal abgeschafft, doch die Hochschulen erhalten gleichzeitig einen Freibrief für höhere Anforderungen. Die überflüssige Latinumspflicht könnte somit weiter Bestand haben“ sagte der 2.AStA-Vorsitzende Benedikt Ruppert. Zudem versuche das Ministerium, alte Probleme auszusitzen. „Wenn Studierende über Monate an Schulen arbeiten, haben sie keine Zeit mehr, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Praxissemester muss bezahlt werden, die ersten Erfahrungsberichte zeigen das“ so Ruppert. Einzig die Tatsache, dass Inklusion verpflichtend sein soll, befürwortet der AStA. „Wir begrüßen dies grundsätzlich. Leider ist Inklusion jedoch im pädagogischen Teil des Studiums verankert und wird dort voraussichtlich untergehen“ führte Ruppert abschließend aus.

Das vollständige Dokument: AStA Stellungnahme LABG

 


25. Juni 2015