Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität zu Köln kritisiert die Entscheidung des Rektorats, in Kürze voraussichtlich 47 Studierende zu exmatrikulieren. Seit dem 1. April 2011 befinden sich
diese Personen in einem rechtlich ungeklärten Schwebezustand: Nicht zurückgemeldet, aber auch nicht exmatrikuliert, warten sie auf eine politische Entscheidung der Hochschulleitung. Die Universität hat jederzeit die Möglichkeit, auf die Anwendung der Auslauffristen zu verzichten und die Betroffenen weiter studieren zu lassen. Jedoch hat die Uni-Leitung in der Senatssitzung vom 25. Mai 2011 unmissverständlich klar gemacht: Wer seine Zwischenprüfung in den klassischen Magister- und Diplomstudiengängen noch nicht gemacht hat und wer auch nicht in den Bachelor wechselt, soll vor die Tür gesetzt werden. Trotz anders lautender Bekenntnisse des zuständigen Landesministeriums ist dieses bisher nicht eingeschritten, um die Zwangsexmatrikulationen zu verhindern. Der AStA unterstützt nun eine Musterklage gegen die Exmatrikulationen.
Dazu Jonas Thiele, 1. AStA-Vorsitzender: „Der Großteil der mehreren hundert Betroffenen hat mittlerweile den Strohhalm eines Wechsels in den Bachelor ergriffen, auch wenn dies mit hoher persönlicher Frustration
einhergeht, denn die Bachelor-Studiengänge lassen ein kritisches Studium ohne psychischen Druck noch weniger zu als die klassischen Studiengänge. Doch für die meisten Übriggebliebenen kommt dies nicht in Frage, weil es ihre Studiengänge einfach nicht als Bachelor-Äquivalent gibt.“
Katharina Sass, 2. AStA-Vorsitzende, kritisiert: „Wer nicht rückgemeldet ist, hat kein Semesterticket und Probleme mit der Krankenversicherung. Es gab bereits Fälle von Betroffenen, die bei einer Fahrausweiskontrolle
der Kölner Verkehrsbetriebe Strafen zahlen mussten, weil sie ihr Semesterticket, welches sie bereits im Februar bezahlt haben, nicht vorlegen können. Gerade für Menschen, die ohnehin wenig Geld haben, ist dies ein erhebliches Problem. Hier zeigt sich, wie elitär die Hochschulen in diesem Land sind.“
Bilge Gecer, Politikreferentin des AStAs, ergänzt: „Von den 47 noch betroffenen Personen hatten zehn Härtefallanträge gestellt, die abgelehnt wurden. Die harten Härtefallklauseln sind ein spezielles Problem, da sie keinerlei Rücksicht auf die finanzielle Situation der Betroffenen zulassen. Dies muss dringend geändert werden: Auch ein Teilzeitstudium muss möglich sein. Exmatrikulationen müssen unbedingt verhindert werden!“
Der AStA wird weiterhin gegen jegliche Auslaufordnungen kämpfen. Die nächsten Fristen stehen 2013 an, wenn die derzeitigen Diplom- und Magisterstudierenden ihre Abschlussprüfung gemacht haben müssen. Auch
bei der Umstellung des Lehramts auf Bachelor-Master wird es neue Auslauffristen geben.