Exmatrikulation erhalten – Was tun?


Du hast per Post die Exmatrikulation erhalten, und weißt nicht, wie’s jetzt weiter gehen soll?

Es gibt prinzipiell noch drei Möglichkeiten, was man tun kann. Das sind die Klage vor Gericht, die Petition beim Landtag oder aber der Wechsel in den Bachelor. Ein Härtefallantrag scheidet inzwischen leider aus, da dieser nicht mehr „fristgerecht“ eingereicht würde und daher aus rein formalen Gründen abgelehnt werden kann.

Klage

Es ist möglich vor Gericht gegen die Zwangsexmatrikulation zu klagen. Der Ausgang eines etwaigen Prozesses kann aber natürlich nicht sicher vorausgesehen werden. Falls Du Dich entscheidest zu klagen, informiere uns bitte unbedingt darüber. Wir möchten Dich gerne, soweit es möglich ist, dabei unterstützen. Du bist nicht allein!

Die Kosten, die bei einem solchen Verfahren entstehen belaufen sich auf 1.000 bis 2.000 Euro. Es ist möglich Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht zu beantragen, d.h. dass Deine Kosten übernommen werden. Wendet euch in diesem Fall unbedingt an die Rechtsberatung des AStA oder direkt an einen Anwalt.

Das nächstgelegene Amtsgericht befindet sich im Justizzentrum, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln. Das ist in direkter Nachbarschaft vom Uni Center.

Petition beim Landtag

Der Petitionsausschuss des Landtags ist dafür zuständig, bei Streitfällen zwischen Bürger*innen und amtlichen Stellen des Landes NRW zu vermitteln. Dazu zählt auch die Universität zu Köln.

Du kannst online eine Petition einreichen.

Eine ganze Reihe von Landtagsabgeordneten versucht bereits Druck auf die Universitätsverwaltung auszuüben, um die Zwangsexmatrikulationen auszusetzen. Durch eine Petition kannst Du ihnen dabei helfen.

Jede Petition kann nur einzeln eingereicht werden. D.h. alle, die sich zu einer Petition entschließen, müssen diese selbst einreichen. Wir ermutigen Dich, dies unbedingt zu tun.

Wechsel in den Bachelor

Wenn alle Stricke reißen, so bleibt nur noch der Wechsel in den Bachelor. Das ist aber eine Entscheidung, die Du erst nach gründlichem Abwägen treffen solltest, denn die Auseinandersetzung um die Auslaufordnungen ist noch nicht vorbei. Außerdem ist das auch nicht ganz so einfach. Wende Dich daher unbedingt an die Studienberatung.

Formalrechtlich gilt: Falls Du bereits exmatrikuliert worden bist, musst Du Dich regulär um einen Bachelor-Studienplatz bewerben, so als wenn Du nie an der Uni Köln studiert hättest. Hierbei ergibt sich das Problem, dass 1) die Zugangsbeschränkungen und NCs gelten und 2) der Großteil der Studienplätze bereits vergeben wurde.

Gibt es keinen Bachelor, der Deinem alten Studiengang entspricht, dann ist der Wechsel auf eine andere Universität unvermeidbar.

Generell muss dazu geraten werden, sich sicherheitshalber auch bei anderen Universitäten um einen Bachelor-Studienplatz zu bewerben.


14. April 2011