Referentenentwurf für das Hochschulzukunftsgesetz bringt viele Verbesserungen, lässt aber noch Luft nach oben
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität zu Köln freut sich über viele Verbesserungen im Referententwurf des Hochschulzukunftgesetzes NRW der Landesregierung, sieht aber noch einigen Handlungsbedarf.
Die Demokratisierung der Hochschule wurde nur teilweise umgesetzt. So begrüßt der AStA die Einführung von sogenannten “Mitgliederinitiativen”, die Schaffung einer Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte und des viertelparitätischen Senats. Doch gerade bei letzterem ist in dem vorliegenden Entwurf noch völlig unklar, was dieser überhaupt beschließen darf. “Der Senat soll als höchstes demokratisch legitimiertes Organ nun auch wieder mehr Befugnisse zuerkannt bekommen, anstatt es weiter mit ungenauen Bestimmung auszuhöhlen. Dafür muss aber der Hochschulrat auf jeden Fall abgeschafft werden!”, fordert der Politikreferent des AStA, Michael Schema.
Die Landesregierung hingegen plant den Hochschulrat nur noch mit Externen besetzen zu lassen, dafür aber mit weiteren Kompetenzen auszustatten.
Die weiteren neu geschaffenen Gremien wie die “Hochschulwahlversammlung”, “Hochschulkonferenz” oder der “Studienbeirat” täuschen zwar eine Demokratisierung vor, sind aber nur sehr schwammig und nur unkonkret verfasst, auch wenn die Grundideen dahinter gut gemeint gewesen seien.
Die Vorstöße für eine geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien, der Gewährleistung der Chancengleichheit und die Transparenz bei Drittmitteln begrüßt der AStA ausdrücklich, aber es ist unklar, wie die geschlechtergerechte Zusammensetzung der Gremien umgesetzt werden soll. So ist die Wahl zum Senat eine unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl, was erstmal keine Quotierung des Gremiums zulässt.
Bei der Transparenz von Drittmitteln ist es ein erster Schritt, dass veröffentlicht werden muss mit wem die Hochschulen zu welchem Thema kooperiert, doch muss für eine vollständige Transparenz auch der Kooperationsvertrag veröffentlich werden!
Positiv zu sehen ist, dass die so genannte Lissabon-Konvention es nun auch endlich in das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz geschafft hat. Dieses “Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region” des Europarates von 1997 wurde 2007 durch die Bundesrepublik ratifiziert und regelt die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland, die nun durch die Hochschulen in NRW anerkannt werden müssen. “Wir freuen uns, dass über 17 Jahren nachdem die Lissabon-Konvention durch die Bundesrepublik unterzeichnet wurde, diese nun auch Einzug ins Landesgesetz gefunden hat!”, so Florian Pranghe, Projektleiter im Politikreferat.
Die faktische Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Seminaren bringt für alle Studierenden eine Verbesserung der Studiensituation. Trotz der Studierendenproteste der vergangenen Jahre gibt es immer noch Studiengänge, die stark verschult sind. Durch die weitgehende Abschaffung der Anwesenheitspflicht werden die Studierenden endlich wieder als erwachsene Menschen wahrgenommen, die eigenverantwortlich für ihr Studium sind.
Adrien Rist, erster AStA-Vorsitender, ergänzt abschließend: ”Eine sichtbare Verbesserung für die Studierenden ist auch, dass in Zukunft wieder ein einfaches Attest zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ausreichen soll. In der Vergangenheit wurden hier teilweise nur Atteste eines bestimmten Vertrauensarztes oder – noch schlimmer – eines Amtsarztes eingefordert. Endlich wird der Ablasshandel mit den Vertrauensärzten beendet!”.